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Das Gesetz sorgt jedenfalls nicht diesem Notfall vor – dass man immer dazu in der Lage ist, diesen Betrag in der Tasche zu haben

Ich kenne diese Diskussion von frueher noch:
Wie viel Geld braucht man in der Tasche, wenn man in die Grosstadt geht, wie viel im Dorf, im letzten Loch?
Doch heutzutage muss ich leider sagen:
In der Praxis ist das alles im Extremfall nicht umzusetzen, wenn du in Wartezeiten bist bei mehreren erforderlichen Klagen!

https://www.focus.de/finanzen/news/zwischen-50-und-200-euro-notgroschen-so-viel-bargeld-sollten-sie-immer-dabei-haben_id_259948542.html

Wie sieht so etwas in der Praxis auf dem Papier aus?

Mein heutiger Brief an das BSG